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   LG Essen, 27.05.2014 - 13 S 43/13   

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https://dejure.org/2014,11912
LG Essen, 27.05.2014 - 13 S 43/13 (https://dejure.org/2014,11912)
LG Essen, Entscheidung vom 27.05.2014 - 13 S 43/13 (https://dejure.org/2014,11912)
LG Essen, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 13 S 43/13 (https://dejure.org/2014,11912)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Im Rahmen des § 251 Abs. 2 BGB ist der Wert des Grundstücks vor und nach dem schädigenden Ereignis gegenüberzustellen

 
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  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

    Auszug aus LG Essen, 27.05.2014 - 13 S 43/13
    Der Schadensersatzanspruch eines Grundstückseigentümers wegen Beschädigung seines bebauten Grundstückes geht vorrangig auf Ersatz der Wiederherstellungskosten gem. § 249 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 08.12.1987, BGHZ 102, 322ff).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2006 - 1 U 104/96

    Haftung des Abwasserverbands bei Grundstücksschäden durch Kanalbau

    Auszug aus LG Essen, 27.05.2014 - 13 S 43/13
    Vielmehr ist in diesem Fall den Reparaturkosten E die Wertminderung des Grundstücks vor und nach dem schädigenden Ereignis gegenüberzustellen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.01.1998, Az.: 6 U 154/96; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2006, Az.; 1 U 104/96 zitiert nach juris), so dass sich auch hieraus die Unverhältnismäßigkeit der Reparaturaufwendungen ergeben kann.
  • OLG Hamm, 12.01.1998 - 6 U 154/96

    Ermittlung der Schadenersatzhöhe bei Bruch der Fundamentplatte eines

    Auszug aus LG Essen, 27.05.2014 - 13 S 43/13
    Vielmehr ist in diesem Fall den Reparaturkosten E die Wertminderung des Grundstücks vor und nach dem schädigenden Ereignis gegenüberzustellen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.01.1998, Az.: 6 U 154/96; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2006, Az.; 1 U 104/96 zitiert nach juris), so dass sich auch hieraus die Unverhältnismäßigkeit der Reparaturaufwendungen ergeben kann.
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